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14 C 9/25•Amtsgericht Düsseldorf, 2025-09-22, 14 C 9/25
14 C 9/25Gericht erster Instanz22.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-22
Aktenzeichen: 14 C 9/25
ECLI: ECLI:DE:AGD:2025:0922.14C9.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 14
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 15.09.2025
durch den Richter am Amtsgericht C.
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.980,19 nebst Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf EUR 2.246,58 seit dem 25.09.2023, auf weitere EUR 654,20 seit dem 12.01.2024, auf weitere EUR 25,16 seit dem 02.06.2024, auf weitere EUR 29,09 seit dem 02.06.2024, auf weitere EUR 25,16 seit dem 03.07.2024, darüber hinaus kaufmännische Mahnkosten in Höhe von EUR 12,00, Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 219,80 und Auskunftskosten in Höhe von EUR 5,00 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 2.992,70 € festgesetzt.
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