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51 C 182/25•Amtsgericht Düsseldorf, 2025-07-03, 51 C 182/25
51 C 182/25Gericht erster Instanz03.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-03
Aktenzeichen: 51 C 182/25
ECLI: ECLI:DE:AGD:2025:0703.51C182.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 51
In dem Rechtsstreit
der S., ges.vertr.d.d.Vorstand,
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I.,
gegen
die J. GmbH, ges.vertr.d.d.GF, ,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B.,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 03.07.2025
durch den Richter am Amtsgericht A.
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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