Amtsgericht Düsseldorf, 2025-05-19, 92e VI 371/24

92e VI 371/24Gericht erster Instanz19.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 92e VI 371/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-19

Aktenzeichen: 92e VI 371/24

ECLI: ECLI:DE:AGD:2025:0519.92E.VI371.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 92e

Tenor

In der Nachlassangelegenheit

nach der am 00.00.0000 in O. verstorbenen deutschen Staatsangehörigen U., geborene M., geboren am 00.00.0000 in Z.,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in O., Vereinigtes Königreich

beteiligt:

Herr G., geboren am 00.00.0000, K., Niederlande,

Antragsteller

hat das Amtsgericht Düsseldorf

am 19.05.2025

durch den Richter am Amtsgericht Q.

beschlossen:

Der Beschwerde des Antragstellers vom 12.05.2025 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf - Nachlassgericht - vom 08.04.2025 wird nicht abgeholfen.

Die Akte wird dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.