Amtsgericht Düsseldorf, 2025-05-08, 235 C 376/24

235 C 376/24Gericht erster Instanz08.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 235 C 376/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-08

Aktenzeichen: 235 C 376/24

ECLI: ECLI:DE:AGD:2025:0508.235C376.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 235

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn P.,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H.,

gegen

die C. GmbH, ges.vertr.d.d.GF, ,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 22.04.2025

durch den Richter am Amtsgericht G.

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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