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235 C 376/24•Amtsgericht Düsseldorf, 2025-05-08, 235 C 376/24
235 C 376/24Gericht erster Instanz08.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-08
Aktenzeichen: 235 C 376/24
ECLI: ECLI:DE:AGD:2025:0508.235C376.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 235
In dem Rechtsstreit
des Herrn P.,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H.,
gegen
die C. GmbH, ges.vertr.d.d.GF, ,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T.,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 22.04.2025
durch den Richter am Amtsgericht G.
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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