Amtsgericht Düsseldorf, 2024-09-09, 36 C 1/24

36 C 1/24Gericht erster Instanz09.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 36 C 1/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-09

Aktenzeichen: 36 C 1/24

ECLI: ECLI:DE:AGD:2024:0909.36C1.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 36

Tenor

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

des Herrn Y.,

Antragstellers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C.,

gegen

X. Landesverband NRW, vertr. d. d. Landesvorstand, vertr. d. d. Sprecher F.,

Antragsgegner,

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 09.09.2024

durch die Richterin am Amtsgericht G.

für Recht erkannt:

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 27.08.2024 wird zurückgewiesen.

  2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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