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143 Ds 20 Js 9477/21 - 242/22•Amtsgericht Düsseldorf, 2024-08-23, 143 Ds 20 Js 9477/21 - 242/22
143 Ds 20 Js 9477/21 - 242/22Gericht erster Instanz23.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-23
Aktenzeichen: 143 Ds 20 Js 9477/21 - 242/22
ECLI: ECLI:DE:AGD:2024:0823.143DS20JS9477.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 143
In der Strafsache
gegen Q.,
wegen Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung
hat das Amtsgericht Düsseldorfaufgrund der Hauptverhandlung vom 23.08.2024,an der teilgenommen haben:
Richter M.
als Richter
Amtsanwalt B.
als Vertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Rechtsanwalt Z. aus Düsseldorfals Verteidiger des Angeklagten Q.
T.als Nebenkläger,
Justizbeschäftigte F.
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Der Angeklagte Q. wird wegen Körperverletzung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt;
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 5, 21, 49, 53 StGB
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