Amtsgericht Düsseldorf, 2024-08-23, 143 Ds 20 Js 9477/21 - 242/22

143 Ds 20 Js 9477/21 - 242/22Gericht erster Instanz23.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 143 Ds 20 Js 9477/21 - 242/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-23

Aktenzeichen: 143 Ds 20 Js 9477/21 - 242/22

ECLI: ECLI:DE:AGD:2024:0823.143DS20JS9477.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 143

Tenor

In der Strafsache

gegen Q.,

wegen Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung

hat das Amtsgericht Düsseldorfaufgrund der Hauptverhandlung vom 23.08.2024,an der teilgenommen haben:

Richter M.

als Richter

Amtsanwalt B.

als Vertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Rechtsanwalt Z. aus Düsseldorfals Verteidiger des Angeklagten Q.

T.als Nebenkläger,

Justizbeschäftigte F.

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Der Angeklagte Q. wird wegen Körperverletzung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt;

deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 5, 21, 49, 53 StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.