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290a C 55/23•Amtsgericht Düsseldorf, 2024-07-30, 290a C 55/23
290a C 55/23Gericht erster Instanz30.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-30
Aktenzeichen: 290a C 55/23
ECLI: ECLI:DE:AGD:2024:0730.290A.C55.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 290a
In dem Rechtsstreit
des Herrn R.,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Q. ,
gegen
WEG Z.-straße, vertreten durch die N.,,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. ,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 08.07.2024
durch die Richterin am Amtsgericht H.
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
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