Amtsgericht Düsseldorf, 2024-07-30, 290a C 55/23

290a C 55/23Gericht erster Instanz30.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 290a C 55/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-30

Aktenzeichen: 290a C 55/23

ECLI: ECLI:DE:AGD:2024:0730.290A.C55.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 290a

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn R.,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Q. ,

gegen

WEG Z.-straße, vertreten durch die N.,,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. ,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 08.07.2024

durch die Richterin am Amtsgericht H.

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.

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