Amtsgericht Düsseldorf, 2024-05-06, 37 C 285/23

37 C 285/23Gericht erster Instanz06.05.2024

Regest

Bei unklaren Formulierungen in AGB des Vermieters dazu, ob Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind, ist im Fall einer Nachforderung des Vermieters im Zweifel eine Pauschale anzunehmen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 37 C 285/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-06

Aktenzeichen: 37 C 285/23

ECLI: ECLI:DE:AGD:2024:0506.37C285.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 37

Normen: BGB § 556, § 305 c

Leitsätze

Bei unklaren Formulierungen in AGB des Vermieters dazu, ob Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind, ist im Fall einer Nachforderung des Vermieters im Zweifel eine Pauschale anzunehmen.

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 22.04.2024

durch den Richter am Amtsgericht Q.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.623,76 EUR (in Worten: eintausendsechshundertdreiundzwanzig Euro und sechsundsiebzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.12.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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