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44 C 84/23•Amtsgericht Düsseldorf, 2023-10-06, 44 C 84/23
44 C 84/23Gericht erster Instanz06.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-06
Aktenzeichen: 44 C 84/23
ECLI: ECLI:DE:AGD:2023:1006.44C84.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 44
In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 15.09.2023
durch den Richter Q.
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 941,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.10.2022 zu zahlen sowie ihn von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 EUR freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben der Kläger zu 58 % und die Beklagte zu 42 % zu tragen.
Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil jeweils insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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