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660 M 703/23•Amtsgericht Düsseldorf, 2023-10-04, 660 M 703/23
660 M 703/23Gericht erster Instanz04.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-04
Aktenzeichen: 660 M 703/23
ECLI: ECLI:DE:AGD:2023:1004.660M703.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 660
wird auf die Erinnerung des Vertreters der Landeskasse vom 12.05.2023 die Kostenrechnung der/des Ober/Gerichtsvollziehers/in J. vom 15.03.2023 dahingehend abgeändert, dass eine Auslagenpauschale i.H.v. 13,00 € für die Erstellung und Beglaubigung von Abschriften nicht anzusetzen sind.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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