Amtsgericht Düsseldorf, 2023-09-28, 11c C 87/23

11c C 87/23Gericht erster Instanz28.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 11c C 87/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-28

Aktenzeichen: 11c C 87/23

ECLI: ECLI:DE:AGD:2023:0928.11C.C87.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 11c

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 28.09.2023

durch die Richterin E.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2022 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger weitere 90,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2022 zu zahlen,

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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