Amtsgericht Düsseldorf, 2023-07-19, 232 C 404/22

232 C 404/22Gericht erster Instanz19.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 232 C 404/22 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-19

Aktenzeichen: 232 C 404/22

ECLI: ECLI:DE:AGD:2023:0719.232C404.22.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: Abteilung 232

Tenor

In dem Rechtsstreit

des P.,

Klägers,

gegen

Frau S.,

Beklagte,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 19.07.2023

durch die Richterin L.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 884,38 EUR (in Worten: achthundertvierundachtzig Euro und achtunddreißig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.07.2022 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 2,00 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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