projekte
233 C 439/22•Amtsgericht Düsseldorf, 2023-05-24, 233 C 439/22
233 C 439/22Gericht erster Instanz24.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-24
Aktenzeichen: 233 C 439/22
ECLI: ECLI:DE:AGD:2023:0524.233C439.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 233
In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 05.05.2023
durch die Richterin Dr. L.
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 800,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.11.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 159,94 EUR außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 05.11.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.