Amtsgericht Düsseldorf, 2023-02-15, 18 C 682/20

18 C 682/20Gericht erster Instanz15.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 18 C 682/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-15

Aktenzeichen: 18 C 682/20

ECLI: ECLI:DE:AGD:2023:0215.18C682.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 18

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 09.01.2023 durch die Richterin H.

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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