Amtsgericht Düsseldorf, 2022-05-17, 664 M 719/22

664 M 719/22Gericht erster Instanz17.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 664 M 719/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-17

Aktenzeichen: 664 M 719/22

ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0517.664M719.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 664

Tenor

In der Zwangsvollstreckungssache

des Landes NRW,

Gläubigerin,

gegen

Herrn C,

Schuldner,

wird auf die Erinnerung der Gläubigerseite vom 28.04.2022 der/die Gerichtsvollzieher/in G angewiesen, die Zwangsvollstreckung aus dem Auftrag der Gläubigerin vom 03.03.2022

nicht mit der Begründung zu verweigern, der Auftrag sei nicht formwirksam elektronisch eingereicht.

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