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257 F 298/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2022-05-04, 257 F 298/20
257 F 298/20Gericht erster Instanz04.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-04
Aktenzeichen: 257 F 298/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0504.257F298.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 257
In der Familiensache
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 04.05.2022
durch die Richterin G.
beschlossen:
Die am 03.08.2002 vor dem Standesamt N. unter der Eheregisternummer N01 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der A. (Vers. Nr. N02) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 18,7208 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto N03 bei der U., bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der U. (Vers. Nr. N03) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 9,8247 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto N02 bei der A., bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.
Im Übrigen findet ein Versorgungsausgleich nicht statt.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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