Amtsgericht Düsseldorf, 2022-03-06, 660 M 303/22

660 M 303/22Gericht erster Instanz06.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 660 M 303/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-06

Aktenzeichen: 660 M 303/22

ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0306.660M303.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 660

Tenor

In der Zwangsvollstreckungssache

der T,

Gläubigerin,

gegen

Herrn N,

Schuldner,

Gerichtsvollzieherin U,

Gerichtsvollzieherin

wird die Erinnerung der T vom 25.02.2022 gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, ohne einen gem. §130d ZPO eingereichten Vollstreckungsauftrag zu vollstrecken, kostenpflichtig zurückgewiesen.

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