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660 M 303/22•Amtsgericht Düsseldorf, 2022-03-06, 660 M 303/22
660 M 303/22Gericht erster Instanz06.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-06
Aktenzeichen: 660 M 303/22
ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0306.660M303.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 660
In der Zwangsvollstreckungssache
der T,
Gläubigerin,
gegen
Herrn N,
Schuldner,
Gerichtsvollzieherin U,
Gerichtsvollzieherin
wird die Erinnerung der T vom 25.02.2022 gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, ohne einen gem. §130d ZPO eingereichten Vollstreckungsauftrag zu vollstrecken, kostenpflichtig zurückgewiesen.
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