Amtsgericht Düsseldorf, 2022-02-23, 40 C 244/21

40 C 244/21Gericht erster Instanz23.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 40 C 244/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-23

Aktenzeichen: 40 C 244/21

ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0223.40C244.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 40

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 03.02.2022

durch die Richterin am Amtsgericht E.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.102,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15% und die Beklagte zu 85%.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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