Amtsgericht Düsseldorf, 2022-01-19, 660 M 1748/21

660 M 1748/21Gericht erster Instanz19.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 660 M 1748/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-19

Aktenzeichen: 660 M 1748/21

ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0119.660M1748.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 660

Tenor

In der Zwangsvollstreckungssache

des Herrn T,

Gläubigers,

Verfahrensbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt H,

gegen

Herrn N,

Schuldner,

Obergerichtsvollzieherin F,

Gerichtsvollzieherin,

Auf die Erinnerung des Vertreters der Landeskasse vom 16.11.2021 wird die Kostenrechnung der Obergerichtsvollzieherin F vom 21.09.2021 zum Aktenzeichen ## ## ###/## bzw. ## ## ###/## dahingehend abgeändert, dass die dort angesetzte Auslagenpauschale nach KV 716 GvKostG auf 10,00 € und damit der gesamte Kostenansatz auf 85,42 € gekürzt wird.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (§§ 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG; 66 Abs. 7 S. 2 GKG).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.