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290a C 84/21•Amtsgericht Düsseldorf, 2022-01-17, 290a C 84/21
290a C 84/21Gericht erster Instanz17.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-17
Aktenzeichen: 290a C 84/21
ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0117.290A.C84.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 290a
In dem Rechtsstreit
der Frau N,
des Herrn Dr. N2,
Kläger,
Prozessbevollmächtigte zu 1, 2:Rechtsanwälte L,
gegen
WEG X, vertr. d. d. Verw. G, hdld. unter Hausverwaltung G,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T & T,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 06.12.2021
durch die Richterin am Amtsgericht G2
für Recht erkannt:
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 11.08.2021 zu TOP 4 und TOP 13 werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
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