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14 C 115/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-09-24, 14 C 115/20
14 C 115/20Gericht erster Instanz24.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-24
Aktenzeichen: 14 C 115/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0924.14C115.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 14
In dem Rechtsstreit
der F- GmbH, Vertr. d. d. Geschäftsführer,
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Q,
gegen
Frau G,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 26.07.2021
durch den Richter am Amtsgericht I
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 369,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.6.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn die vollstreckende Partei nicht Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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