Amtsgericht Düsseldorf, 2021-09-14, 47 C 129/21

47 C 129/21Gericht erster Instanz14.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 47 C 129/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-14

Aktenzeichen: 47 C 129/21

ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0914.47C129.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 47

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 14.09.2021 durch die Richterin Dr. T

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 220,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.11.2020 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 81,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.12.2020 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

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