Amtsgericht Düsseldorf, 2021-08-31, 45 C 8/20

45 C 8/20Gericht erster Instanz31.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 45 C 8/20 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-31

Aktenzeichen: 45 C 8/20

ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0831.45C8.20.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Abteilung 45

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 03.08.2021

durch den Richter am Amtsgericht A.

für Recht erkannt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt,

a. an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 1.200,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2019 zu zahlen

b. die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gegenüber der V.- Rechtsanwaltspartnerschaft i.H.v. 94,75 € freizustellen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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