Amtsgericht Düsseldorf, 2021-07-23, 236 C 298/20

236 C 298/20Gericht erster Instanz23.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 236 C 298/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-23

Aktenzeichen: 236 C 298/20

ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0723.236C298.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 236

Tenor

In dem Rechtsstreit

der Frau L2,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L,

gegen

die B-GmbH, vertr. d.d. GF,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A,

hat das Amtsgericht Düsseldorfauf die mündliche Verhandlung vom 02.07.2021durch den Richter Q

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.486,00 EUR (in Worten: eintausendvierhundertsechsundachtzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.07.2020 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 196,62 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.01.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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