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236 C 298/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-07-23, 236 C 298/20
236 C 298/20Gericht erster Instanz23.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-23
Aktenzeichen: 236 C 298/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0723.236C298.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 236
In dem Rechtsstreit
der Frau L2,
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L,
gegen
die B-GmbH, vertr. d.d. GF,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A,
hat das Amtsgericht Düsseldorfauf die mündliche Verhandlung vom 02.07.2021durch den Richter Q
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.486,00 EUR (in Worten: eintausendvierhundertsechsundachtzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.07.2020 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 196,62 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.01.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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