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290a C 87/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-06-21, 290a C 87/20
290a C 87/20Gericht erster Instanz21.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-21
Aktenzeichen: 290a C 87/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0621.290A.C87.20.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Abteilung 290a
hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 31.05.2021 durch die Richterin am Amtsgericht Y.
für Recht erkannt:
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, für das Abrechnungsjahr 2019 eine Gesamtwohngeldjahresabrechnung und Einzelwohngeldabrechnungen für Wohnungen des Klägers mit den Nummern: 18, 19, 47, 20, 23, 33, 29, 45, 16, 15, 43, 30, 57, 55, 8, 1, 54, 59 und 4 der Wohnungseigentümergemeinschaft L.-straße, C.-straße in ##### U. einschließlich der dazugehörigen Warmwasser- und Heizkostenabrechnungen zu erstellen und dem Kläger zu übergeben.
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, 887,03 € außergerichtliche Kosten an den Kläger nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18.02.221 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 2.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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