Amtsgericht Düsseldorf, 2021-06-09, 291a C 78/20

291a C 78/20Gericht erster Instanz09.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 291a C 78/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-09

Aktenzeichen: 291a C 78/20

ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0609.291A.C78.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 291a

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn T,

Klägers,

gegen

die WEG S, gesetzlich vertreten durch die I- GmbH vertr. d. d. Gf. I2, I3 und I4,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L, L2 & Partner,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 12.05.2021

durch die Richterin am Amtsgericht E

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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