Amtsgericht Düsseldorf, 2021-04-28, 250 F 59/21

250 F 59/21Gericht erster Instanz28.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 250 F 59/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-28

Aktenzeichen: 250 F 59/21

ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0428.250F59.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 250

Tenor

In der einstweiligen Anordnungssache

betreffend die minderjährigen Kinder M, geboren am ##.##.#### und O, geboren am ##.##.####,

Verfahrensbeistand:

Frau Rechtsanwältin F, - für die Kinder M und O

an der weiter beteiligt sind:

  1. Frau L3,

Antragstellerin und Kindesmutter,

Verfahrensbevollmächtigte: Herr Rechtsanwalt O2,

  1. Herr L,

Antragsgegner und Kindesvater,

  1. Jugendamt,

(sonstige) Beteiligte,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 21.04.2021

durch die Richterin am Amtsgericht Dr. L2

beschlossen:

Das Sorgerecht für die beiden Kinder M und O (##.##.####) wird der Antragstellerin für die folgende Angelegenheit übertragen: außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit Frau T, wegen der unerlaubten Veröffentlichung und gewerblichen Verbreitung von Bildern der Kinder M und O im Internet und in den Sozialen Netzwerken.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

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