Amtsgericht Düsseldorf, 2021-03-30, 56 C 574/20

56 C 574/20Gericht erster Instanz30.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 56 C 574/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-30

Aktenzeichen: 56 C 574/20

ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0330.56C574.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 56

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn M,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O,

gegen

die B GmbH, vertr.d.d.G L,

Beklagte,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 16.03.2021

durch den Richter am Amtsgericht I

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.508 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2020, sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 326,31 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten seit dem 10.10.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 2.508 €.

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