Amtsgericht Düsseldorf, 2021-01-14, 23 C 315/20

23 C 315/20Gericht erster Instanz14.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 23 C 315/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-14

Aktenzeichen: 23 C 315/20

ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0114.23C315.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 23

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 14.01.2021 durch die Richterin am Amtsgericht J

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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