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234 C 29/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2020-09-23, 234 C 29/20
234 C 29/20Gericht erster Instanz23.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 234 C 29/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:0923.234C29.20.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: Abteilung 234
In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 04.09.2020
durch die Richterin am Amtsgericht Dr. C
für Recht erkannt:
Die Klage gegen die Beklagte zu 1) wird abgewiesen.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, über die Höhe nicht verbrauchter Steuern und Gebühren aufgrund des Nichtantritts des Klägers zum Flug ## ### am 31.10.2019 Auskunft zu erteilen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 2) kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50,00 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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