Amtsgericht Düsseldorf, 2020-04-22, 30 C 197/19

30 C 197/19Gericht erster Instanz22.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 30 C 197/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-22

Aktenzeichen: 30 C 197/19

ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:0422.30C197.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 30

Normen: §§ 1, 10 RDG

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn L.

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Q.,

gegen

die J. S.A., vertr. d. d. Vorstand,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 11.03.2020

durch den Richter am Amtsgericht W.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerseite 250,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.08.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagtenseite.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch die Klägerseite gegen Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor diese Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 250,00 €

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