Amtsgericht Düsseldorf, 2020-04-09, 54 C 173/19

54 C 173/19Gericht erster Instanz09.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düsseldorf — 54 C 173/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-09

Aktenzeichen: 54 C 173/19

ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:0409.54C173.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 54

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn T, F-Straße, Bochum,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O, C-Straße, Bochum,

gegen

die B2 Airlines, vertr.d. C2, c/o T2 GmbH, C, Hannover,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P, B-Allee, Hannover,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlun am 09.04.2020

durch die Richterin B

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2019 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 48,73 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.04.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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