projekte
54 C 173/19•Amtsgericht Düsseldorf, 2020-04-09, 54 C 173/19
54 C 173/19Gericht erster Instanz09.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-09
Aktenzeichen: 54 C 173/19
ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:0409.54C173.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 54
In dem Rechtsstreit
des Herrn T, F-Straße, Bochum,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O, C-Straße, Bochum,
gegen
die B2 Airlines, vertr.d. C2, c/o T2 GmbH, C, Hannover,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P, B-Allee, Hannover,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlun am 09.04.2020
durch die Richterin B
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2019 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 48,73 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.04.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.