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502 IN 155/19•Amtsgericht Düsseldorf, 2020-03-20, 502 IN 155/19
502 IN 155/19Gericht erster Instanz20.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-20
Aktenzeichen: 502 IN 155/19
ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:0320.502IN155.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 502
Der Antrag von Rechtsanwalt L auf Neufestsetzung des Stimmrechts bezüglich der Anzahl der auf den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger entfallenden Kopfstimmen wird zurückgewiesen.
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