Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düsseldorf — 252 F 147/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-01
Aktenzeichen: 252 F 147/17
ECLI: ECLI:DE:AGD:2018:0301.252F147.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 252
Normen: §§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO
Leitsätze
Verfahrenskostenhilfe kann ist nach dem Antragsprinzip erst bei Eingang eines formgerechten Eingangs bei Gericht zu bewilligen. Die Rückwirkung erfolgt bis zum Zeitpunkt des formgerechten Eingangs hin, eine weitergehende Rückwirkung ist in der Regel ausgeschlossen.
Tenor
Der Antragsgegnerin wird mit Wirkung ab dem 27.02.2018 unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin T Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Schlagwörter
procedural legal aidformal applicationretroactive effect