Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düsseldorf — 252 F 57/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-26
Aktenzeichen: 252 F 57/16
ECLI: ECLI:DE:AGD:2018:0226.252F57.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 252
Normen: § 1984 BGB; § 89 Abs. 1 FamFG
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
am 26.02.2018
durch den Richter am Amtsgericht N
beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 08.01.2018 wird dahingehend abgeändert, dass gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld von 1.500 EUR festgesetzt wird.
Im Übrigen greifen die Einwände gegen den Beschluss vom 08.01.2018 nicht durch, so dass der sofortigen Beschwerde insoweit nicht abzuhelfen und die Sache dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung vorzulegen war.
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Ordnungsgeldbeschlusses vom 06.02.2018, auszulegen als Antrag nach § 93 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 FamFG, wird zurückgewiesen.
Schlagwörter
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