Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düsseldorf — 24 C 13614/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-05
Aktenzeichen: 24 C 13614/10
ECLI: ECLI:DE:AGD:2011:1005.24C13614.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Abteilung
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 14.09.2011
durch den Richter am Amtsgericht S
für Recht erkannt:
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 1.132,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2010 abzüglich am 22.12.2010 gezahlter EUR 600,00 zu zahlen.
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von durch außergerichtliche Tätigkeit entstandenen Rechtsanwaltskosten freizustellen durch Zahlung von EUR 155,30 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2010 an Rechtsanwalt T, EStraße 00, 0000 E.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 80 %.
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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Abfassung eines Tatbestandes wird im Hinblick auf § 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.
Schlagwörter
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