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3 C 178/21•Amtsgericht Dülmen, 2022-03-15, 3 C 178/21
3 C 178/21Gericht erster Instanz15.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-15
Aktenzeichen: 3 C 178/21
ECLI: ECLI:DE:AGCOE2:2022:0315.3C178.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil vom 18.01.2022 wird zurückgewiesen, die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags.
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