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7 M 41/25•Amtsgericht Coesfeld, 2025-02-25, 7 M 41/25
7 M 41/25Gericht erster Instanz25.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-25
Aktenzeichen: 7 M 41/25
ECLI: ECLI:DE:AGCOE1:2025:0225.7M41.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichterin
Die Erinnerung der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht X vom 09.01.2025 gegen die Kostenrechnung der Obergerichtsvollzieherin vom 18.07.2024 hinsichtlich der dort erhobenen Dokumentenpauschale in Höhe von insgesamt 13,50 Euro wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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