Amtsgericht Coesfeld, 2021-08-25, 3b Ls-30 Js 174/20-92/20

3b Ls-30 Js 174/20-92/20Gericht erster Instanz25.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Coesfeld — 3b Ls-30 Js 174/20-92/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-25

Aktenzeichen: 3b Ls-30 Js 174/20-92/20

ECLI: ECLI:DE:AGCOE1:2021:0825.3B.LS30JS174.20.9.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Angeklagte A2 wird wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte A1 wird freigesprochen.

Der Angeklagte A2 trägt die Kosten des Verfahrens soweit es ihn betrifft sowie seine notwendigen Auslagen;

die Kosten des Verfahrens soweit es den Angeklagten A1 betrifft und dessen notwendige Auslagen trägt die Staatskasse.

Angewandte Vorschriften: §§ 263, 22, 23, 56 StGB.

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