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3a Ds-30 Js 580/20-249/20•Amtsgericht Coesfeld, 2021-05-20, 3a Ds-30 Js 580/20-249/20
3a Ds-30 Js 580/20-249/20Gericht erster Instanz20.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-20
Aktenzeichen: 3a Ds-30 Js 580/20-249/20
ECLI: ECLI:DE:AGCOE1:2021:0520.3A.DS30JS580.20.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Der Angeklagte wird wegen Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft zu einer Geldstrafe von 20 TS zu je 150 Euro verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten sowie seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften:§ 219a StGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.03.2019
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