Amtsgericht Coesfeld, 2020-12-09, 6 C 81/20

6 C 81/20Gericht erster Instanz09.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Coesfeld — 6 C 81/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-09

Aktenzeichen: 6 C 81/20

ECLI: ECLI:DE:AGCOE1:2020:1209.6C81.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 503,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.04.2020 zu zahlen. Ferner werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von den Kosten der Rechtsanwälte C in Höhe von 143,84 € freizustellen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

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