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6 OWi 191/20•Amtsgericht Castrop-Rauxel, 2021-03-05, 6 OWi 191/20
6 OWi 191/20Gericht erster Instanz05.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-05
Aktenzeichen: 6 OWi 191/20
ECLI: ECLI:DE:AGCAS:2021:0305.6OWI191.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 80,00 EUR verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene (§§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, 24 StVG, 11.3.4 BKat).
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