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12 C 17/23•Amtsgericht Bottrop, 2023-08-28, 12 C 17/23
12 C 17/23Gericht erster Instanz28.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-28
Aktenzeichen: 12 C 17/23
ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2023:0828.12C17.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 12
Normen: §§ 172 Abs. 4, 171 Abs. 1, Abs. 2 HGB
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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