Amtsgericht Bottrop, 2023-08-28, 12 C 17/23

12 C 17/23Gericht erster Instanz28.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bottrop — 12 C 17/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-28

Aktenzeichen: 12 C 17/23

ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2023:0828.12C17.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 12

Normen: §§ 172 Abs. 4, 171 Abs. 1, Abs. 2 HGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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