Amtsgericht Bottrop, 2023-01-09, 28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e]

28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e]Gericht erster Instanz09.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bottrop — 28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-09

Aktenzeichen: 28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e]

ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2023:0109.28LS12JS826.20.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: erweitertes Schöffengericht

Normen: StPO § 220 Abs. 3

Tenor

Auf Antrag des Angeklagten wird dem durch den Angeklagten präsent gestellten Sachverständigen S. die gesetzliche Entschädigung aus der Staatskasse gewährt.

Diese Entschädigung ist Teil der Gerichtskosten und unterfällt der Kostentragungspflicht des Angeklagten gemäß dem Urteil vom 14.12.2022.

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