Amtsgericht Bottrop, 2022-12-16, 28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e]

28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e]Gericht erster Instanz16.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bottrop — 28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e] — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-16

Aktenzeichen: 28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e]

ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2022:1216.28LS12JS826.20.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Normen: StGB § 177

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung und sexuellem Übergriff kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

§§ 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB (a.F. bis 10.11.16), 177 Abs. 1, 53 StGB.

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