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20 C 30/21•Amtsgericht Bottrop, 2022-06-08, 20 C 30/21
20 C 30/21Gericht erster Instanz08.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-08
Aktenzeichen: 20 C 30/21
ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2022:0608.20C30.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 20
Normen: WEG § 25
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 25.10.2021 zu
werden für ungültig erklärt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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