Amtsgericht Bottrop, 2021-09-17, 20 C 6/21

20 C 6/21Gericht erster Instanz17.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bottrop — 20 C 6/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-17

Aktenzeichen: 20 C 6/21

ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2021:0917.20C6.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Normen: WEG § 43 Abs. 2 Nr. 4

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 15.03.2021 zu TOP 3 (Genehmigung der Jahresabrechnungen 2019 und 2020) nichtig ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 54 %, die Beklagte zu 46 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die vollstreckende Parteisicherheit in gleicher Höhe leistet.

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