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7 M 85/21•Amtsgericht Borken, 2021-03-03, 7 M 85/21
7 M 85/21Gericht erster Instanz03.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-03
Aktenzeichen: 7 M 85/21
ECLI: ECLI:DE:AGBOR1:2021:0303.7M85.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
wird der als sofortigen sofortigen Beschwerde ausgelegten Erinnerung vom 23.02.2021 gegen den Haftbefehl vom 03.02.2020 nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Landgericht Münster als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
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