Amtsgericht Borken, 2020-02-05, 10 OWi 7/20 [b]

10 OWi 7/20 [b]Gericht erster Instanz05.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Borken — 10 OWi 7/20 [b] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-05

Aktenzeichen: 10 OWi 7/20 [b]

ECLI: ECLI:DE:AGBOR1:2020:0205.10OWI7.20B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Abteilung für Bußgeldsachen

Normen: §§ 16, 16 a, 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz, § 102, 105 StPO

Tenor

Die Durchsuchung der Personen, der Wohnung und der sonstigen Räume einschließlich der dazugehörigen Sachen und Behältnisse, Nebengelasse, Kraftfahrzeuge und Garagen der Beschuldigten wird angeordnet.

Die Durchsuchung hat insbesondere den Zweck, folgende Beweismittel aufzufinden:

Pferde

Equidenpässe

Die Beschlagnahme dieser Beweismittel wird angeordnet.

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