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10 OWi 7/20 [b]•Amtsgericht Borken, 2020-02-05, 10 OWi 7/20 [b]
10 OWi 7/20 [b]Gericht erster Instanz05.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-05
Aktenzeichen: 10 OWi 7/20 [b]
ECLI: ECLI:DE:AGBOR1:2020:0205.10OWI7.20B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Abteilung für Bußgeldsachen
Normen: §§ 16, 16 a, 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz, § 102, 105 StPO
Die Durchsuchung der Personen, der Wohnung und der sonstigen Räume einschließlich der dazugehörigen Sachen und Behältnisse, Nebengelasse, Kraftfahrzeuge und Garagen der Beschuldigten wird angeordnet.
Die Durchsuchung hat insbesondere den Zweck, folgende Beweismittel aufzufinden:
Pferde
Equidenpässe
Die Beschlagnahme dieser Beweismittel wird angeordnet.
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