Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Borken — 15 C 176/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-01
Aktenzeichen: 15 C 176/08
ECLI: ECLI:DE:AGBOR1:2008:1001.15C176.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber Herrn Rechtsanwalt L wegen der anwaltlichen Tätigkeit in den Verfahren 10 O 152/06 (LG Münster) und 6 U 130/07 (OLG Hamm) von Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen in Höhe von noch 2.176,98 Euro freizustellen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Schlagwörter
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